Die Behandlung durch einen Wahlarzt bedeutet in der Patientenbetreuung mehrere Vorteile, die heute in Spitalsambulanzen und durch Ärzte mit Kassenverträgen - vor allem bedingt durch steigende Patientenzahlen und enormen Zeitdruck - kaum mehr geboten werden können:
Als Wahlarzt verfüge ich über keine Verträge mit den Krankenkassen. Sie erhalten bei jedem Besuch in meiner Ordination eine den erfolgten Leistungen entsprechende Honorarnote. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wobei Sie je nach Vertrag einen bestimmten Betrag rückvergütet bekommen.
Für eine Erstbegutachtung verrechne ich 150 Euro, für jede weitere Ordination 130 Euro.
Bei Sonderleistungen wird zusätzlich ein Ihrem jeweiligen Kassenvertrag entsprechender Tarif verrechnet.